Anpassung bei Ermäßigungen
Aufgrund der Einführung der E-Rechnung mussten Anpassungen bei den Ermäßigungen vorgenommen werden. Daher ergibt sich nun das folgende Vorgehen für die Erstellung von Ermäßigungen:
1. Fall: Ermäßigung bei offener Forderung¹
Bei der Ermäßigung einer offenen Forderung müssen die Anteile des Ermäßigungsbetrages anteilig auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge aufgeteilt werden, um die Ermäßigungen in der E-Rechnung (XML-Datei) korrekt darzustellen.
Der Dialog zur Eingabe der Ermäßigungen wurde umgestaltet (ähnlich wie bei der Forderungsübertragung). Die zu den jeweiligen Forderungskontoeinträgen erzeugten Ermäßigungskontoeinträge übernehmen die folgenden Daten aus dem auslösenden Forderungskontoeintrag:
- Steuersatz
- Sachkonto
- Kostenstelle
- Kostenträger
- Kostenart
Im Dialog wird der Verwendungszweck angegeben. Dieser wird dem Verwendungszweck des auslösenden Forderungskontoeintrags vorangestellt. Das ergibt z.B. "Ermäßigung Preis 08374 Pilates".
Im Dialog können die Anteile der Ermäßigung
- entweder pro Forderungskontoeintrag einzeln angegeben werden
- oder in der Summenzeile als Gesamtbetrag eingeben werden und das System berechnet automatisch die Anteile auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge.
¹ offene Forderung: Es gibt Kontoeinträge, die offen dargestellt werden, da diese aktuell nicht in einer Abrechnung eingebunden sind.
2. Fall: In der Forderung gibt es bereits eine Abrechnung und/oder die Forderung ist bereits ausgeglichen (bezahlt).
In solchen Forderungen gibt es keine offen dargestellten Kontoeinträge. Es erscheint der bisherige Eingabedialog. Sie geben hier:
- den Verwendungszweck
- den Steuersatz
- ggf. Buchhaltungsdaten (Sachkonto, Kostenstelle, Kostenträger, Kostenart)
- den Betrag
an und bestätigen die Erstellung der Ermäßigung. Sie erhalten anschließend ein Guthaben in der Forderung, welches entweder ausgezahlt oder intern verrechnet werden kann.
Bitte beachten Sie: sollten Sie hier (2. Fall) eine vorhandene Abrechnung nach Erstellung der Ermäßigung abbrechen und alle Kontoeinträge in einer neuen Abrechnung zusammen abrechnen, wird die E-Rechnung beim Validieren fehlerhaft, da die Ermäßigung in diesem Fall nicht den zugehörigen Forderungsanteilen zugeordnet werden kann.
