Anpassung bei Ermäßigungen

Aufgrund der Einführung der E-Rechnung mussten Anpassungen bei den Ermäßigungen vorgenommen werden. Daher ergibt sich nun das folgende Vorgehen für die Erstellung von Ermäßigungen:

1. Fall:  Ermäßigung bei offener Forderung¹

Bei der Ermäßigung einer offenen Forderung müssen die Anteile des Ermäßigungsbetrages anteilig auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge aufgeteilt werden, um die Ermäßigungen in der E-Rechnung (XML-Datei) korrekt darzustellen.  

Der Dialog zur Eingabe der Ermäßigungen wurde umgestaltet (ähnlich wie bei der Forderungsübertragung). Die zu den jeweiligen Forderungskontoeinträgen erzeugten Ermäßigungskontoeinträge übernehmen die folgenden Daten aus dem auslösenden Forderungskontoeintrag:
  • Steuersatz
  • Sachkonto
  • Kostenstelle
  • Kostenträger
  • Kostenart
Im Dialog wird der Verwendungszweck angegeben. Dieser wird dem  Verwendungszweck des auslösenden Forderungskontoeintrags vorangestellt. Das ergibt z.B. "Ermäßigung Preis 08374 Pilates".

Im Dialog können die Anteile der Ermäßigung 
  • entweder pro Forderungskontoeintrag einzeln angegeben werden
  • oder in der Summenzeile als Gesamtbetrag eingeben werden und das System berechnet automatisch die Anteile auf die vorhandenen Forderungskontoeinträge. 

¹ offene Forderung: Es gibt Kontoeinträge, die offen dargestellt werden, da diese aktuell nicht in einer Abrechnung eingebunden sind.

2. Fall: In der Forderung gibt es bereits eine Abrechnung und/oder die Forderung ist bereits ausgeglichen (bezahlt).

In solchen Forderungen gibt es keine offen dargestellten Kontoeinträge. Es erscheint der bisherige Eingabedialog. Sie geben hier:
  • den Verwendungszweck
  • den Steuersatz
  • ggf. Buchhaltungsdaten (Sachkonto, Kostenstelle, Kostenträger, Kostenart)
  • den Betrag
an und bestätigen die Erstellung der Ermäßigung. Sie erhalten anschließend ein Guthaben in der Forderung, welches entweder ausgezahlt oder intern verrechnet werden kann.

Bitte beachten Sie: sollten Sie hier (2. Fall) eine vorhandene Abrechnung nach Erstellung der Ermäßigung abbrechen und alle Kontoeinträge in einer neuen Abrechnung zusammen abrechnen, wird die E-Rechnung beim Validieren fehlerhaft, da die Ermäßigung in diesem Fall nicht den zugehörigen Forderungsanteilen zugeordnet werden kann.

08:57 20. März 2026
16:16 23. März 2026